ist ein Fachzahnarzt. Er ist spezialisiert auf die Regulierung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Er übt sein Aufgabengebiet ausschließlich aus, die allgemeinzahnärztliche Versorgung bleibt also in den Händen Ihres Zahnarztes.
Die Erlangung dieser Fachzahnarztbezeichnung ist in Europa noch nicht einheitlich geregelt.
Um in Deutschland diese Gebietsbezeichnung zu erlangen, muss man nach dem fünfjährigen Studium der Zahnheilkunde zunächst mindestens ein Jahr allgemein-zahnärztlich tätig gewesen sein. Erst danach erwirbt man nach einer dreijährigen fachspezifischen Weiterbildung – meist an den Universitäten – die notwendigen kieferorthopädischen Spezialkenntnisse. Nach bestandener Prüfung vor dem Weiterbildungsausschuss der jeweiligen Landeszahnärztekammer, erhält man die Anerkennung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Kieferorthopäde“. Als Kieferorthopäde ist man der ständigen Fortbildung verpflichtet.
Der Kieferorthopäde ...