Bild Praxis für Kieferorthopädie Dr. Albrecht Dees, Innsbruck
Beratung und Erstuntersuchung
Eine Überweisung von Ihrem Zahnarzt ist nicht erforderlich. Bei Kindern und Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Soweit vorhanden, bringen Sie bitte ein Übersichtsröntgenbild der Zähne mit – wenn dieses nicht älter als ein Jahr ist. Ansonsten fertigen wir ein aktuelles Bild an, falls dieses zur Beratung notwendig ist.

Bei Ihrem ersten Termin wird gewissenhaft geprüft, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum jetzigen oder späteren Zeitpunkt sinnvoll ist. Es werden die Zähne auf Fehlstellungen und die Lage der Kiefer zueinander, also der Zusammenbiss, untersucht. Aber auch auf Fehlfunktionen der Zunge beim Schlucken und Sprechen wird geachtet. Eine manuelle funktionsanalytische Untersuchung der Kiefergelenke schließt sich an.

Meist kann bereits nach der Erstuntersuchung ein Ausblick auf die notwendige Behandlung gegeben werden. Ferner werde ich prüfen, ob die Fehlentwicklung so ausgeprägt ist, dass die gesetzlichen Vorgaben zur „Gratiszahnspange“ erfüllt sind (Einstufung nach IOTN-Index).