Am 1. Juli 2015 wurde eine erhöhte Erstattung für die kieferorthopädische Behandlung eingeführt: Die „Gratiszahnspange”.
An der Versorgung der Patienten dürfen auch Wahlkieferorthopäden teilnehmen, vorausgesetzt diese haben sich hierfür qualifiziert. Die Zertifizierung wurde uns nach eingehender Prüfung von Behandlungsfällen erteilt.
Die Regelungen der „Gratis-Zahnspange“ gelten für Kinder und Jugendliche, soweit die Behandlung vor dem 18. Geburtstag zumindest begonnen wurde. Danach ist, abweichend hiervon, nur nach medizinischer Einzelfallprüfung eine Erstattung möglich, z.B. wenn eine besonders schwere Kieferfehllage vorliegt und deshalb zwingend auch eine kieferchirurgische Einstellung der Kiefer notwendig ist.
Nach Begutachtung und Einstufung des Schweregrades der Zahn- oder Kieferfehlstellung durch den Kieferorthopäden, kann bei Vorliegen eines Schwierigkeitsgrades nach IOTN 4 oder 5 die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Infolinks: BMG-Informationen Was ist IOTN?
Gesetzliche Regelung zur Gratis-Zahnspange