im ersten Jahr 45%, also 1.638 €
im zweiten Jahr 25%, also 910 €
im dritten Jahr 30%, also 1.092 €
Gesetzliche Regelung zur Gratis-Zahnspange - Ablauf
Der Antrag für die „Gratiszahnspange” wird von uns vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung werden Ihnen insgesamt 80% des Kassenvertragstarifs erstattet. Innerhalb der Versorgung mit der „Gratiszahnspange” ist eine maximale Honorierung von 4.550 € (100%) vorgesehen. Wenn Sie von einem Wahlkieferorthopäden behandelt werden wollen, wird von der Krankenkasse 20% abgezogen, so dass die Kostenerstattung noch maximal 3.640 € beträgt. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass
im ersten Jahr 45%, also 1.638 €
im zweiten Jahr 25%, also 910 €
im dritten Jahr 30%, also 1.092 €
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