Bild Praxis für Kieferorthopädie Dr. Albrecht Dees, Innsbruck
Gesetzliche Regelung zur Gratis-Zahnspange - Ablauf
Der Antrag für die „Gratiszahnspange” wird von uns vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung werden Ihnen insgesamt 80% des Kassenvertragstarifs erstattet. Innerhalb der Versorgung mit der „Gratiszahnspange” ist eine maximale Honorierung von 4.550 € (100%) vorgesehen. Wenn Sie von einem Wahlkieferorthopäden behandelt werden wollen, wird von der Krankenkasse 20% abgezogen, so dass die Kostenerstattung noch maximal 3.640 € beträgt. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass
    im ersten Jahr 45%, also 1.638 €
    im zweiten Jahr 25%, also 910 €
    im dritten Jahr 30%, also 1.092 €
erstattet werden. Dies wird von uns bei der Rechnungsstellung berücksichtigt, so dass Sie jeweils die maximal mögliche Kostenerstattung erhalten werden, wenn Sie die von uns ausgestellte und von Ihnen saldierte Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen.